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Abgeltungssteuer
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30.10.2008 17:48 mann1 (44)
7 Postings |
Abgeltungssteuer wer kann mir sagen ?
was das für eine neue Geldquelle füe unseren staat sein soll und wen es trifft |
07.11.2008 20:55 splitter (63)
411 Postings |
Scary, hier bist Du gefragt. Abgeltungssteuer entfällt auf alle Zinserträge einheitlich mit 25%, mit folgenden Außnahmen und ab einer bestimmten Ertragshöhe, welche wäre...
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16.11.2008 21:23 scary_74 (37)
298 Postings |
hier alles zur abgeltungssteuer niederzuschreiben wäre ziemlich umfangreich. aber mal in kürze: unterschied zur jetzigen kapitalertragsteuer ist zum einen, dass die steuer "nur" noch 25 anstatt 30 % beträgt sowie wie das wort "abgeltung" schon sagt, ist damit die steuerpflicht auf kapitalerträge abgegolten! d.h. wenn ihr bei euren kapitaleinkünften steuer bezahlen müsst (und die wird euch ja schon an der quelle abgezogen) dann müsst ihr nicht mehr zahlen - auch wenn euer persönlciher steuersatz darüber liegt (bisher mussten dann alle erträge in der steuererklärung angegeben werden und alles wurde zum persönlichen steuersatz nachversteuert)
liegt ihr mit eurem steuersatz darunter, dann bekommt ihr natürlich die zuviel bezahlte steuer zurück. die sparerfreibeträge in höhe von 801 und 1602 euro gelten natürlich nach wie vor - einbehalten wird die steuer erst ab dem ersten cent der über den erteilten freibeträgen liegt. die ausnahmen sind z.b. die zinseinkünfte, die unter den freibeträgen liegen den wertpapierbereich triffts härter - grad was kursgwinne anbelangt - wobei das ganze mehr als umfangreich ist - wenn ihr spezielle fragen dazu habt, dann könnt ihr die gerne stellen |
24.11.2008 20:49 splitter (63)
411 Postings |
Sollte jemand mit dem persönlichen Steuersatz unter den 25% liegen, was sollte er dann konkret tun?
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24.11.2008 20:51 splitter (63)
411 Postings |
Und woher weiss mein Finanzamt, wann mein persönlicher Freibetrag überschritten wird, oder besser, ab wann es die Abgeltungssteuer unter Berücksichtigung des Freibetrages erheben darf?
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19.12.2008 23:53 scary_74 (37)
298 Postings |
sorry für die verspätung!
splitter - liegt der pers. steuersatz unter den 25% dann sollte derjenige schnell die steuererklärung machen - dann gibts nämlich kohle zurück vom finanzamt! entsprechende besheinigungen erstellt und verschickt die bank, die die steuer einbehalten hat und abgeführt hat automatisch - und dann ran an die steuererklärung! |
19.12.2008 23:56 scary_74 (37)
298 Postings |
die abgeltungssteuer erhebt nicht das finanzamt sondern die wurde wie die zinsabschlagsteuer natürlich auch den banken aufs auge gedrückt.
jeder kunde hat seine 801 euro/1602 bei verheirateten frei - und entsprechend muß er seiner bank einen freistellungsauftrag erteilen (bei mehreren banken gilt es natürlich zu rechnen damit das insgesamt erteilte freistellungsvolumen nicht die 801/1602 euro übersteigt. wenn ich jetzt als bank z.b. einen freistellungsauftrag mit 500 euro von einem kunden habe und dieser kunde bekommt 501euro an zinsen - dann ist von der bank für den einen euro die steuer einzubehalten und abzuführen |
20.12.2008 18:27 splitter (63)
411 Postings |
Und was ist mit Bauspar- und LV-Zinserträgen?
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07.01.2009 17:28 Chrija (49)
229 Postings |
gönn mal der armen scary Erholung und Urlaub von der Arbeit.
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19.01.2009 19:14 splitter (63)
411 Postings |
Scary, wenn Du erholt fühlst, kannst Du uns dann sagen was mit den Bauspar- und LV-Zins-Erträgen ist, fallen die auch unter die Abgeltungssteuer?
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